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AGB's

Animo Projects UG

(haftungsbeschränkt)

Für Beratungs-, Organisationsentwicklungs-, Coaching- und Trainingsleistungen gegenüber Unternehmen und Organsiationen

Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Animo Projects UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Animo Projects“ genannt, insbesondere für Organisationsentwicklung, Unternehmensberatung, Change- und Transformationsbegleitung, Coaching, Workshops, Trainings und vergleichbare Dienstleistungen.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3 Grundlage der Zusammenarbeit sind das jeweilige Angebot, die vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.

1.5 Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Dokumentationsgründen in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

1.6 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam in die jeweilige Vertragsbeziehung einbezogen wurden.

 

2. Leistungsumfang und Durchführung

2.1 Art, Umfang, Ziele, Termine und Vergütung der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Auftragsvereinbarung.

2.2 Animo Projects erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach anerkannten professionellen Standards.

2.3 Beratungs-, Organisationsentwicklungs- und Coachingprozesse sind gemeinsame Entwicklungsprozesse. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine konkrete organisatorische Veränderung oder ein bestimmtes persönliches Entwicklungsergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, wird dessen Vergütung vor der Umsetzung gesondert vereinbart.

2.5 Animo Projects ist berechtigt, zur Leistungserbringung entsprechend qualifizierte Mitarbeitende oder externe Kooperationspartner einzusetzen, soweit keine ausdrücklich vereinbarte persönliche Leistungserbringung entgegensteht. Die vertragliche Verantwortung von Animo Projects bleibt hiervon unberührt.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und organisatorischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber unterstützt die vereinbarten Maßnahmen durch angemessene Mitwirkung, insbesondere durch die erforderliche Abstimmung mit Führungskräften, Mitarbeitenden und weiteren beteiligten Personen.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung entstehen, werden gemeinsam besprochen. Notwendige Änderungen des Zeitplans oder zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart.

3.4 Der Auftraggeber ist für die innerbetriebliche Kommunikation, die Auswahl der Teilnehmenden sowie die Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

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4. Termine, Verschiebungen und Ausfall von Leistungen

4.1 Animo Projects verpflichtet sich, verbindlich vereinbarte Termine einzuhalten.

4.2 Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, von Animo Projects nicht zu vertretenden Umständen nicht wie geplant erbracht werden, informiert Animo Projects den Auftraggeber unverzüglich.

4.3 In diesen Fällen bemühen sich die Vertragsparteien um einen geeigneten Ersatztermin oder eine einvernehmliche alternative Durchführung, beispielsweise durch ein digitales Format oder eine entsprechend qualifizierte Vertretung.

4.4 Ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, entfällt die Vergütungspflicht für die nicht erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütungspflichtig.

4.5 Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere bei von Animo Projects zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.

 

5. Stornierung und Kündigung

5.1 Stornierung fest vereinbarter EinzelveranstaltungenFür verbindlich vereinbarte Einzeltermine, insbesondere Workshops, Trainings, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, gelten bei einer Absage durch den Auftraggeber folgende Stornierungsbedingungen:

Mehr als sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung.

Ab sechs Wochen bis mehr als drei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.

Ab drei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.

Für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Stornierung bei Animo Projects maßgeblich.Die Stornierung hat in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erfolgen.Die Stornierungspauschalen berücksichtigen den mit der Terminreservierung und Vorbereitung verbundenen Aufwand sowie die eingeschränkte Möglichkeit, kurzfristig alternative Aufträge anzunehmen.Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Animo Projects kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Kapazitäten werden entsprechend berücksichtigt.Animo Projects bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.Bereits erbrachte und gesondert vereinbarte Leistungen, insbesondere Auftragsklärung, Konzeption und Vorbereitung, werden unabhängig von der Stornierung nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Eine doppelte Berechnung derselben Aufwendungen erfolgt nicht.

5.2 Terminverschiebungen

Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung eines verbindlich vereinbarten Termins, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung.Eine kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, sofern Animo Projects zustimmt. Entstandene und nachgewiesene zusätzliche Kosten können nach vorheriger Abstimmung in Rechnung gestellt werden.Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande und wird der ursprüngliche Termin abgesagt, gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer 5.1, soweit gesetzlich zulässig.

5.3 Längerfristige Beratungs- und Entwicklungsprojekte

Bei längerfristigen Beratungs-, Coaching- und Organisationsentwicklungsprojekten richten sich Laufzeit, Kündigung und Vergütung zunächst nach den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen entsprechend der jeweiligen Vertragsart.Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung werden die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Weitergehende gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.Für im Rahmen längerfristiger Projekte verbindlich vereinbarte Einzelveranstaltungen können ergänzend die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 5.1 gelten, soweit dem keine gesetzlichen Kündigungsrechte oder vorrangigen individuellen Vereinbarungen entgegenstehen.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.4 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Werden vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Honorare, Reise- und Nebenkosten

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsvereinbarung festgelegten Honorare.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Tages- beziehungsweise Stundensätzen.
6.4 Ein Beratungstag umfasst grundsätzlich acht Stunden, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Reisezeiten werden nach den im jeweiligen Angebot vereinbarten Konditionen berechnet.
6.6 Für Fahrten mit dem Pkw werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, 0,50 Euro netto je gefahrenem Kilometer berechnet. Ausgangs- und Endpunkt der Berechnung ist Kempten (Allgäu).
6.7 Notwendige Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden, soweit nicht bereits im Angebot enthalten, nach vorheriger Abstimmung und gegen entsprechenden Nachweis zusätzlich berechnet.
6.8 Individuell vereinbarte Pauschalen und Sonderkonditionen haben Vorrang vor diesen Regelungen.

7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Bei längerfristigen Projekten können Teilrechnungen, Abschlagszahlungen oder regelmäßige Abrechnungsintervalle vereinbart werden.
7.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen beträgt bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
7.4 Darüber hinaus kann Animo Projects bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
7.5 Zahlungen sind so zu leisten, dass der geschuldete Rechnungsbetrag vollständig bei Animo Projects eingeht. Gesetzliche Regelungen zu Zahlungsentgelten und zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

8. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
8.1 Animo Projects verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen geschäftlichen, organisatorischen und personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Dies gilt insbesondere für Informationen über interne Strukturen, wirtschaftliche Verhältnisse, Personalangelegenheiten, strategische Vorhaben sowie persönliche Inhalte aus Coaching- und Entwicklungsprozessen.
8.3 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur vereinbarten Leistungserbringung erforderlich und rechtlich zulässig ist oder der Auftraggeber beziehungsweise die betroffene Person entsprechend eingewilligt hat.
8.4 Eingesetzte Mitarbeitende und externe Kooperationspartner werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
8.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
8.6 Bei individuellen Coachingprozessen innerhalb eines Unternehmens werden persönliche Gesprächsinhalte grundsätzlich nicht an den Auftraggeber weitergegeben. Eine inhaltliche Rückmeldung erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit der gecoachten Person oder einer sonstigen rechtlichen Grundlage. Organisatorische Informationen zur Durchführung und Abrechnung bleiben hiervon unberührt.
8.7 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

 

9. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
9.1 Animo Projects verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Dies betrifft insbesondere die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen, die Kommunikation mit Ansprechpartnern, die Rechnungsstellung und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
9.3 Soweit zur Leistungserbringung Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
9.4 Sofern im Rahmen eines Auftrags eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO erfolgt, werden die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
9.5 Personenbezogene Daten von Teilnehmenden an Trainings-, Coaching- und Beratungsmaßnahmen werden ausschließlich auf einer jeweils zulässigen Rechtsgrundlage verarbeitet.
9.6 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauern und zu den Rechten betroffener Personen sind in der Datenschutzerklärung von Animo Projects enthalten.Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:https://www.animo-projects.com/datenschutz

10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche von Animo Projects erstellten Konzepte, Methodenbeschreibungen, Präsentationen, Arbeitsunterlagen, Trainingsmaterialien, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dem Urheberrecht beziehungsweise den jeweiligen Schutzrechten.
10.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags überlassenen Arbeitsergebnissen für die vereinbarten internen betrieblichen Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Eine Weitergabe an externe Dritte, eine Veröffentlichung, eine kommerzielle Weiterverwertung oder eine Nutzung für eigene Schulungs- und Beratungsangebote gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von Animo Projects in Textform, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erlaubt ist.
10.4 Die interne Vervielfältigung und Weitergabe an Mitarbeitende des Auftraggebers ist im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig.
10.5 Bestehende Rechte des Auftraggebers an von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten und Materialien bleiben unberührt.

11. Haftung
11.1 Animo Projects haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Animo Projects auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen wurde.
11.5 Animo Projects übernimmt keine Verantwortung für eigenständige unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht auf einer von Animo Projects zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der jeweiligen Vertragsbeziehung ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Kempten (Allgäu).
12.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz von Animo Projects.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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